AGB (Allgemeine Geschäftsbedingung) der Paul Neuhaus GmbH
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingung) der Paul Neuhaus GmbH
Mit Erscheinen dieses Kataloges gelten die in diesem Katalog angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich als empfohlene Verkaufspreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle vorher gehenden Kataloge, Preise, Bedingungen und Vereinbarungen verlieren mit Erscheinen dieses Kataloges ihre Gültigkeit. Alle Angaben in diesem Katalog sind unverbindlich. Unsere Produkte werden stets nach dem neuesten Stand der Technik entwickelt und gebaut. Änderungen oder Aktualisierungen des Produktes sind deshalb möglich und von uns vorbehalten. Alle Leuchten sind gebaut nach EuropaNorm DIN EN 60598 / VDE 0711, sowie den Richtlinien des VDE / ZVEI. (Fassung August 2012)
Geltungsbereich
- Dem gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit unseren als Unternehmer tätigen Kunden liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln; Unternehmer sind ferner juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtliche Sondervermögen.
- Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen oder die Lieferung rügelos ausgeführt haben. Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen in Technik, Form, Farbe und / oder Gewicht behalten wir uns im Rahmen des Zumutbaren vor.
- Bestellt unser Kunde auf elektronischem Wege stehen ihm die Vertragsbestimmungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Abruf und zur Speicherung in wiedergabefähiger Form auf unserer Homepage zur Verfügung. Weitergehende Verpflichtungen, insbesondere nach § 312 e Abs. 1 BGB, werden ausgeschlossen.
- Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn wir ihn schriftlich bestätigt haben. Auch mündliche Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung zum Inhalt des Vertragsverhältnisses zu unserem Kunden.
Lieferfristen und termine - Die von uns angegebenen Lieferfristen und termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass wir verbindliche Lieferfristen oder termine ausdrücklich zugesagt haben. Die Einhaltung der von uns angegebenen Lieferfristen und termine setzt die recht zeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertrags pflichten durch unseren Kunden, insbesondere seiner Bereitstellungsund Zahlungspflichten, voraus.
- Die von uns angegebenen Lieferfristen beginnen mit der Abgabe der entsprechenden Erklärung, nicht jedoch vor der vollständigen Klärung aller technischen Detail fragen und der Bereitstellung der von unserem Kunden zu liefernden Teile. Die Lieferfristen und termine verlängern sich bei dem Eintritt unvorhergesehener, außergewöhnlicher oder unabwendbarer Ereignisse, insbesondere Streik, Aussperrung oder verspäteter Selbstbelieferung, angemessen.
- Im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges ist unser Kunde verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Setzt uns unser Kunde im Falle des Lieferverzuges eine nach den Umständen an gemessene Nachfrist und versäumen wir diese Frist aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist unser Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Teillieferungen, Versand, Gefahrtragung - Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
- Der Warenversand erfolgt auf Rechnung unseres Kunden ab unserem Werk. Er findet auf dem nach unserem billigen Ermessen bestimmten Transportweg statt, ohne dass wir zum Abschluss einer Transportversicherung verpflichtet sind.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit deren Übergabe an unseren Kunden, beim Versendungskauf mit der Warenauslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf unseren Kunden über. Der Übergabe und der Warenauslieferung steht der Annahmeverzug unseres Kunden gleich.
Preise, Zahlungsbedingungen, Sicherheiten - Unsere Preise gelten ab unserem Werk ausschließlich Verpackung, Fracht und Zoll. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Unsere Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt der Abgabe unseres Angebots bzw. unserer Auftragsbestätigung maßgebenden Kostenfaktoren. Ändern sich diese zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem der Auslieferung der Ware, so behalten wir uns das Recht vor, den Preis in einem angemessenen Verhältnis zu den gestiegenen Kosten zu ändern, sofern die Lieferung später als vier Monate nach dem Vertragsschluss erbracht werden soll.
- Alle Zahlungen sind spätestens innerhalb von dreißig Tagen nach dem Datum unserer Rechnung zu leisten. Bei Überschreiten dieses Zahlungsziels hat unser Kunde den Rechnungsbetrag mit acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen und für jede Mahnung einen Kostenersatz von 5,00€ zu leisten; die Geltendmachung höherer Zinsen oder eines weitergehenden Schadens aus einem anderen Rechtsgrund behalten wir uns vor. Im Falle der Zahlung innerhalb von acht Tagen nach dem Datum unserer Rechnung gewähren wir einen Skontoabzug von zwei Prozentpunkten, der sich von dem jeweiligen Warenpreis ausschließlich der berechneten Mehrwertsteuer und ausschließlich der berechneten Nebenkosten ermittelt.
- Alle Zahlungen sind frei unserer Bankverbindungen zu leisten. Schecks und Wechsel, die nur bei einer besonderen Vereinbarung entgegen genommen werden, nehmen wir nur zahlungshalber an; die Bank, Diskont und Einziehungsspesen sind von unserem Kunden zu tragen. Im SEPA Lastschriftsverfahren genügen wir unserer Informationspflicht durch versenden eines AVIS 5 Tage vor Ausführung derselben.
- Aufrechnungsrechte stehen unserem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Zurückbehaltungsrechte kann unser Kunde nur geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Treten nach der Abgabe unseres Angebotes bzw. nach dem Absenden unserer Auftragsbestätigung in den wirtschaftlichen Verhältnissen unseres Kunden Veränderungen ein, die geeignet sind, die Erfüllung seiner Zahlungspflichten in Frage zu stellen, so sind wir berechtigt, die Lieferung zurückzubehalten oder von der vorherigen Gestellung einer Sicherheit abhängig zu machen. Kommt unser Kunde einem Verlangen auf Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten; in diesem Fall sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis abzüglich der in Folge des Rücktritts ersparten Aufwendungen zu verlangen.
Gewährleistung - Für Sachmängel haften wir, indem wir Fehler nach unserer Wahl unentgeltlich innerhalb einer angemessenen Frist ausbessern (Nacherfüllung), sei es durch eine Nachbesserung oder durch eine Ersatzlieferung. Erst nach einem Fehlschlag der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung ist unser Kunde berechtigt, nach seiner Wahl die Herabsetzung des Preises (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) zu verlangen; bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Sachmängeln, steht unserem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
- Die Verjährungsfrist für die Ansprüche unseres Kunden bei Sachmängeln, insbesondere für den Nacherfüllungsanspruch, beträgt ein Jahr
Eigentumsvorbehalte - Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zum vollständigen Ausgleich des Rechnungsbetrages vor. Darüber hinaus behalten wir uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zum vollständigen Aus gleich aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit unserem Kunden vor.
- Bei Verarbeitung unserer Vorbehaltsware zusammen mit nicht in unserem Eigentum stehender Ware erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird unsere Vorbehaltsware von unserem Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden; die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verbindung, Vermischung oder Vermengung unserer Vorbehaltsware mit nicht in unserem Eigentum stehender Ware erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache entsprechend den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften. Erwirbt unser Kunde durch Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung das Alleineigentum an der neuen Sache, so überträgt er uns bereits jetzt das Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung; di ese Eigentumsübertragung nehmen wir bereits jetzt an. Unser Kunde hat die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende neue Sache, die ebenfalls als unsere Vorbehaltsware gilt, unentgeltlich zu verwahren.
- Wird unsere Vorbehaltsware von unserem Kunden, allein oder zusammen mit nicht in unserem Eigentum stehender Ware, veräußert, so tritt unser Kunde bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes unserer Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab; diese Abtretung nehmen wir bereits jetzt an. Der Wert unserer Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag zuzüglich eines Sicherheitsaufschlages von zehn Prozentpunkten, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegen stehen.
- Unser Kunde ist zur Weiterveräußerung, zum Einbau und zur Verwendung unsrer Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen nach Ziffer tatsächlich auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über unsere Vorbehaltsware, insbesondere zu Sicherungsübereignungen und Verpfändungen, ist unser Kunde nicht berechtigt. Die Rechte zur Weiterveräußerung, zum Einbau und zur Verwendung unserer Vorbehaltsware erlöschen mit der Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen unseres Kunden Die werbliche Nutzung bereitgestellter Bilder, welche urheberrechtlich unser Eigentum sind, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Die Weitergabe an Dritte ist ohne unsere Zustimmung nicht statthaft.
- Wir ermächtigen unseren Kunden unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs zur Einziehung der nach Ziffer 23. abgetretenen Forderungen. Von unserer eigenen Einziehungsbefugnis werden wir keinen Gebrauch machen, solange unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Die Rechte unseres Kunden zur Forderungseinziehung erlöschen mit der Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen.
- Auf Verlangen hat unser Kunde die Schuldner der nach Ziffer 23. abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; zur Anzeige der Abtretung sind auch wir jederzeit berechtigt. Über Zwangs voll streckungsmaßnahmen Dritter in unsere Vorbehaltsware oder in die nach Ziffer 23. abgetretenen Forderungen hat uns unser Kunde unverzüglich unter Übergabe der für einen Widerspruch not wen digen Unterlagen zu unterrichten.
- Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen gegenüber unserem Kunden um mehr als zwanzig Prozentpunkte, so sind wir wegen des diese Grenze übersteigenden Wertes zur Rückübertragung oder Freigabe der Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Mit der Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an unserer Vorbehaltsware und die nach Ziffer 23. Abgetretenen Forderungen auf unseren Kunden über; unser Kunde nimmt diese Eigentumsübertragung bzw. diese Abtretung bereits jetzt an.
Bereitzustellende Teile - Hat unser Kunde Teile bereitzustellen, so sind diese rechtzeitig, mangelfrei und in einer Menge, die uns eine ununterbrochene Verarbeitung ermöglicht, frei unserem Werk zu liefern. Wegen eines etwaigen Ausschusses ist unser Kunde verpflichtet, eine Mehrmenge von zehn Prozentpunkten über der bestellten Warenmenge zur Verfügung zu stellen.
Schutzrechte Dritter - Unser Kunde übernimmt die Gewähr, dass die Herstellung und der Vertrieb von Waren, die wir nach Vorgaben unseres Kunden, insbesondere Zeichnungen, Mustern oder Modellen, fertigen und liefern, keine Schutzrechte Dritter verletzen.
Schlussbestimmungen - Bei allen sich aus dem Rechtsverhältnis zu unserem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist, wenn unser Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder wenn unser Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland der Bundesrepublik Deutschland hat, die Klage bei dem sachlich zuständigen Gericht zu erheben, das für Werl zuständig ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, die Klage bei dem sachlich zuständigen Gericht zu erheben, bei dem unser Kunde einen allgemeinen oder besonderen Gerichtsstand hat.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertragsverhältnisses zu unserem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll in diesem Falle durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
- Auf das Rechtsverhältnis zu unserem Kunden ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.